Versicherungsarten:
Der Spediteur haftet für die auf der jeweiligen Sendung während des Transports verursachten Schäden, es sei denn, dass er den Schaden trotz professioneller Pflege nicht verhindern könnte. Eine unvermeidbare Voraussetzung ist in diesem Falls ein schriftlicher Speditionsvertrag zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber.
Unsere Empfehlung für die Kunden – schliessen Sie eine Warenversicherung ab, die die gesamten Schäden abdeckt, einschliesslich diejenigen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, d.h. niemand ist für sie verantwortlich. Die Warenversicherung wird für Schadensfälle (wie Beschädigung, Zerstörung oder Vermisst) aufgrund eines zufälligen Vorfalls abgeschlossen. Der Grund für die Versicherungsleistung ist in diesem Fall die Tatsache, dass die Ware beschädigt wurde. Die Versicherung ist für die gesamte Dauer des Transports gültig, einschliesslich der Umladungen, Zwischenlagerungen, Abweichung von der vorgeschriebenen Route oder Verzögerung, die der Versicherer nicht beeinflussen kann (erstellt nach Ekonom und Dopravní noviny).
Die Haftpflichtversicherung für die Fuhrunternehmer oder Spediteure als Verfrachter - deckt die Schäden an der Transportsendung ab dem Zeitpunkt der Übernahme durch den Spediteur bis zur Auslieferung an den Empfänger (d.h. beispielsweise Beschädigung oder Diebstahl der Sendung), aber nur in dem Ausmass, in dem der Spediteur für die Schäden nach tschechischem Recht haftet oder im Falle einer internationalen Beförderung nach dem CMR-Übereinkommen.
Beides legt die Umstände fest, unter denen der Spediteur der Verantwortung entbunden werden kann. Der Spediteur wird von seiner Verantwortung entbunden, wenn der Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Sendung durch eine legitime Anweisung des Auftraggebers, durch eigenen Fehler der Sendung oder durch Umstände verursacht wurde, die der Spediteur nicht vermeiden konnte und deren Folgen er nicht in der Lage war zu beseitigen. Dies können beispielsweise Verkehrsunfälle sein, die von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden, Naturkatastrophen und dergleichen.
In diesem Fall erhält der Beschädigte die Entschädigung aus dem Haftpflichtversicherungsvertrags des Frachtführers oder Spediteurs nicht. Die Höhe der Leistung ist auch entsprechend dem CMR-Übereinkommen auf 8,33 ZPČ (XDR) pro 1 kg Rohgewicht (gem. dem aktuellen Kurs siehe MMF XDR im Kursblatt) begrenzt.
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